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Die Nazis nutzten das Justizsystem, um ihre Macht auszuweiten und zu stärken. Die so genannten Sondergerichte wurden zu wichtigen Instrumenten, um verschiedene Formen des Widerstands gegen das Regime auszuschalten.
Das Justizwesen spielte im nationalsozialistischen Deutschland eine bedeutende Rolle, indem es die Macht der Nationalsozialisten stetig ausbaute und stärkte. Mit Beginn des Krieges wurden die in der Justiz tätigen Richter als Soldaten der "Inneren Front" herangezogen. Das Konzept und die Legitimation der Sondergerichte wurden aus der Weimarer Republik übernommen. Sie dienten vor allem der Verfolgung politischer Verbrechen und wurden so zu Instrumenten, um politische Gegner schnell und sicher auszuschalten.
Auf der Grundlage der Sondergerichtsverordnung vom 21. März 1933 (die nach der Reichstagsverordnung ein weiterer Schritt zur Beseitigung des Rechtsstaates war) wurden in jedem Oberlandesgerichtsbezirk Sondergerichte eingerichtet. Ziel war es, das NS-Regime zu sichern und zu stabilisieren. Damit war Köln zunächst das nächste zuständige Gericht für den Bezirk Aachen. Aufgrund der zunehmenden Zahl von Gerichtsverfahren wurde jedoch 1941 ein eigenes Sondergericht in Aachen eingerichtet.
Nach der stetigen Ausweitung der gerichtlichen Zuständigkeit führten der Kriegsbeginn und die bereits erlassene Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) schließlich zu einer nahezu unbegrenzten Ausweitung der Sondergerichtsbarkeit. Dazu gehörten Wehrdienstverweigerung, Anstiftung zur Desertion und Selbstverstümmelung sowie Wehrkraftzersetzung. Weitere politische Strafbestimmungen folgten. Neben der Ausweitung der Rechtsprechung wurden auch die Verfahren zunehmend "vereinfacht". So konnten beispielsweise Haftbefehle nicht angefochten werden, und die Annahme von Beweismitteln konnte verweigert werden, wenn das Gericht zu dem Schluss kam, dass sie für die Aufklärung des Vorfalls nicht mehr relevant waren.
Gegen Ende des Krieges wurde das Sondergericht Aachen aufgrund des Vorgehens der Alliierten zunächst in die nahe gelegene Stadt Düren und dann nach Siegburg verlegt. Das letzte erhaltene Schriftstück aus der Gerichtsgeschäftsstelle datiert vom 30. Januar 1945. Eine Besonderheit der Akten des Sondergerichts Aachen ist, dass einige von ihnen nach Kriegsende weitergeführt, in einem anderen Gericht fortgeführt, neu bewertet oder eingestellt wurden.
Adresse
Kongresstraße 1, 52070, Aachen