Deutschland
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Hans Fritzsche war ein hochrangiger Nazi-Beamter des Reichspropagandaministeriums und unterzeichnete die Kapitulation Berlins.
Hans Fritzsche kam am 21. April 1900 als Sohn eines Postdirektors zur Welt. Er kämpfte 1918 im Ersten Weltkrieg und arbeitete in der Weimarer Republik für rechtsnationale Presseagenturen. 1932 wurde er unter Kanzler Franz von Papen Leiter der staatlichen Presseagentur, die nach Hitlers Machtantritt in das neue Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda eingegliedert wurde. Im Jahr 1938 wurde Fritzsche Leiter der Abteilung „Deutsche Presse“ des Ministeriums. Während des Krieges war Fritzsche einer der bekanntesten Rundfunkmoderatoren. Nach einer kurzen Dienstzeit in einer Propagandakompanie an der Ostfront wurde er im November 1942 Leiter der Rundfunkabteilung im Ministerium von Goebbels und erhielt zusätzlich die Verantwortung für die politische Organisation des deutschen Rundfunks.
Im April 1945 verblieb Fritzsche in Berlin und war im Führerbunker anwesend, als Adolf Hitler und Eva Braun Selbstmord begingen. Nachdem Goebbels, der jegliche Kapitulationsversuche verboten hatte, ebenfalls Selbstmord begangen hatte, eilte Fritzsche in das Büro des Propagandaministeriums am Wilhelmplatz in der Nähe der Reichskanzlei und entwarf einen an Marschall Georgi Schukow gerichteten Kapitulationsbrief. Trotz des Versuchs von General Wilhelm Burgdorf, ihn aufzuhalten, überquerte Fritzsche die sowjetische Kampflinie und bot der Roten Armee die Übergabe der Stadt an, da er behauptete, der ranghöchste in Berlin verbliebene Regierungsbeamte zu sein.
Am 2. Mai 1945 befahlen ihm Vertreter der 8. Gardearmee, den Kapitulationsbefehl im Radio zu verlesen. Fritzsche wurde gefangen genommen und half dabei, die Überreste der Familie Goebbels in der Nähe des Führerbunkers zu identifizieren. Anschließend wurde er in das Lubjanka-Gefängnis in Moskau gebracht und später nach Nürnberg ausgeliefert. Hier wurde er zusammen mit 23 anderen Personen vom Internationalen Militärgerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Er wurde freigesprochen, aber später von einem deutschen Entnazifizierungsgericht zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Im Jahr 1950 wurde er begnadigt und heiratete seine zweite Frau. Hans Fritzsche starb am 27. September 1953 in Köln an Krebs.